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Altersvorsorgedepot

Neues Vorsorgeprodukt ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es in Deutschland eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot. Es verbindet eine fondsbasierte Geldanlage mit staatlicher Förderung, verzichtet jedoch auf die bisherige gesetzliche Pflicht einer Beitragsgarantie. Sie haben dann die Wahl, ob Sie ein Produkt mit oder ohne Garantie abschließen. Das bedeutet, dass es mehr Spielraum für Renditechancen gibt. Beachten Sie jedoch, dass höhere Chancen am Kapitalmarkt typischerweise auch mit mehr Risiken verbunden sind. Lassen Sie sich jetzt beraten.

Das Wichtigste in Kürze

Staatliche Zulagen

Die neue Förderung ist beitragsproportional. Sie können bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr erhalten. Zusätzlich gibt es jährlich bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind.

Renditechancen ohne Garantiepflicht

Sicherheit oder höhere Chancen – künftig können Sie sich für eine Altersvorsorge mit oder ohne Garantie entscheiden.

Flexible Auszahlung

Bei der Auszahlung Ihrer Altersvorsorge können Sie zwischen regelmäßigen Auszahlungen bis zum 85. Geburtstag und einer lebenslangen Rente wählen.

So funktioniert die Förderung bei der Grundzulage

Das Prinzip ist einfach: Je mehr Sie einzahlen, desto mehr legt der Staat obendrauf. Diese beitragsproportionale Förderung unterscheidet das Altersvorsorgedepot grundlegend von der Riester-Rente, bei der staatliche Zulagen einkommensabhängig gewährt werden.

Für die ersten 360 Euro eigener Einzahlungen pro Jahr ist die staatliche Förderung besonders hoch. Dadurch wird vor allem die private Altersvorsorge von Menschen mit geringeren Einkommen und Familien mit Kindern gestärkt.

Eigenbetrag pro JahrFörderquoteZulage
120 Euro (Mindesteigenbeitrag) bis 360 Euro50 ProzentBis zu 180 Euro
Von 360,01 Euro bis 1.800 Euro25 ProzentBis zu 360 Euro

Die Grundzulage beträgt also bis zu 540 Euro jährlich und richtet sich nach Ihren Einzahlungen. Je nach Situation können zusätzlich Kinderzulagen, ein Berufseinsteigerbonus und steuerliche Vorteile hinzukommen.

Weitere Zulagen und Steuervorteile

Kinderzulage

Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie für jeden selbst eingezahlten Euro eine Kinderzulage von 1 Euro, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Die Kinderzulage wird auf den Vertrag des Elternteils ausgezahlt, der das Kindergeld erhält.

Bonus für Berufsneulinge

Wer bei Vertragsschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig einen Bonus von 200 Euro. Der Betrag wird direkt ins Depot eingezahlt – zusätzlich zu den regulären Zulagen. Für junge Berufstätige ist der Einstieg daher besonders attraktiv.

Steuerliche Vorteile

Geförderte Eigenbeiträge und Zulagen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Außerdem können Sie zusätzliche Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 6.840 Euro pro Jahr einzahlen. Auszahlungen, die auf geförderte Anteile entfallen, sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. In der Rentenphase ist dieser oft geringer ist als in der Erwerbsphase. Von ungeförderten Beiträgen ist später nur der Ertragsanteil zu versteuern.1

Wer ein Altersvorsorgedepot eröffnen kann

Zulageberechtigt ist, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, also die allermeisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Darüber hinaus sind Eltern in der Erziehungszeit, Personen, die ihre Angehörigen pflegen, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten und die meisten Selbstständigen zulageberechtigt.

Auch Ehepartnerinnen oder -partner sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner von förderberechtigten Personen können eine Zulage erhalten, selbst wenn sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Die Voraussetzungen entsprechen weitgehend den bisherigen Riester-Regelungen.

4 Rechenbeispiele – so viel Förderung ist möglich

  • Lisa, 25

    Berufseinsteigerin, keine Kinder, 32.000 Euro brutto

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 1.200 Euro 
    • Grundzulage: 390 Euro
    • Berufseinsteigerbonus (einmalig): 200 Euro
    • Gesamte Förderung im ersten Jahr: 590 Euro, ab dem zweiten Jahr: 390 Euro
    • Förderquote beim Altersvorsorgedepot: ca. 32,5 Prozent
  • Katrin, 35

    Verheiratet, 2 Kinder, 45.000 Euro brutto

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 1.800 Euro 
    • Grundzulage: 540 Euro
    • Kinderzulage: 600 Euro
    • Gesamte Förderung im ersten Jahr: 1.140 Euro
    • Förderquote beim Altersvorsorgedepot: 63 Prozent
  • Michael, 50

    Alleinstehend, keine Kinder, 60.000 Euro brutto

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 1.800 Euro 
    • Grundzulage: 540 Euro
    • Steuererstattung nach Günstigerprüfung: 279 Euro
    • Gesamte Förderung pro Jahr: 819 Euro (540 Euro Zulage und 279 Euro Steuererstattung)
    • Förderquote beim Altersvorsorgedepot: 30 Prozent
  • Sandra, 30

    Alleinerziehend, 2 Kinder, 18.000 Euro brutto

    Sandra mit Riester-Rente
     
    • Eigenbeitrag pro Jahr: 60 Euro
    • Grundzulage: 175 Euro
    • Kinderzulage: 600 Euro
    • Gesamte Förderung bei der Riester-Rente pro Jahr: 775 Euro, Förderquote: 1.292 Prozent
  • Sandra, 30

    Alleinerziehend, 2 Kinder, 18.000 Euro brutto

    Sandra mit Altersvorsorgedepot

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 120 Euro
    • Grundzulage: 60 Euro
    • Kinderzulage: 240 Euro
    • Gesamte Förderung beim Altersvorsorgedepot pro Jahr: 300 Euro, Förderquote: 250 Prozent
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Kapitalmarktchancen nutzen

Mit dem neuen Altersvorsorgedepot können Sie mit einem staatlich geförderten Produkt ohne Beitragsgarantie für das Alter vorsorgen. Gerade bei langfristigen Investitionen wie der Altersvorsorge ergeben sich so größere Chancen auf eine höhere Wertentwicklung, da die eingezahlten Beiträge und die Förderungen zu 100 Prozent in Aktienfonds angelegt werden. Dem stehen allerdings auch entsprechende Kurs- und Verlustrisiken gegenüber. Deshalb wird Union Investment für Kundinnen und Kunden, die dies wünschen, auch weiterhin ein Angebot mit einer Garantie auf die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen bereithalten.

Kurz und knapp: Das ist neu beim Altersvorsorgedepot

Wahl eines Produkts mit oder ohne Garantie
  • Für das Altersvorsorgedepot ist keine verpflichtende Beitragsgarantie vorgesehen. Dadurch ist es möglich, Ihr Kapital stärker am Kapitalmarkt zu investieren. Dieser Ansatz kann langfristig attraktive Chancen eröffnen, geht jedoch mit höheren Schwankungen und Verlustrisiken einher. Bitte beachten Sie: Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

Höhere Förderung für viele
  • Die maximal förderfähige Grundzulage von 540 Euro pro Jahr ist dreimal so hoch wie bei der Riester-Rente. Es handelt sich dann um eine beitragsproportionale Förderung: Für die ersten 360 Euro eigene Beiträge werden 50 Cent pro eingezahltem Euro bezuschusst, für Beiträge bis 1.800 Euro sind es 25 Cent. Darüber hinaus gibt es pro Kind und Jahr eine Kinderzulage von 1 Euro pro eingezahltem Euro, maximal 300 Euro.

Drei Produktvarianten
  • Der Gesetzgeber sieht drei Ausprägungen von Altersvorsorgedepots vor. Für die Zulassung muss jeder Anbieter das Standardprodukt anbieten. Über alle weiteren Varianten entscheiden die Anbieter selbst.

    1. Standardprodukt (mit Kostendeckel) ohne Garantie: Ein staatlich festgelegtes Produkt mit einer Obergrenze von 1 Prozent Effektivkosten. Es stellt sicher, dass ein kostengünstiges Angebot am Markt verfügbar ist.
    2. Altersvorsorgedepot ohne Garantie: Hier werden Ihre Eigenbeiträge und die staatlichen Zulagen am Kapitalmarkt angelegt. Es gibt keine Beitragsgarantie, dafür aber höhere Renditechancen und Risiken.
    3. Altersvorsorgedepot mit Garantie: Es bietet mehr Sicherheit, schränkt aber die Renditechancen ein.
Überschaubare Kosten
  • Für das gesetzliche Standardprodukt gilt eine Obergrenze von 1 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Dadurch sind Sie vor überhöhten Gebühren geschützt. In den Effektivkosten sind sämtliche Kosten des Produkts enthalten, also Verwaltungsgebühren, Fondskosten und Vertriebskosten. Auch außerhalb des Standardprodukts müssen Anbieter die Effektivkosten offen ausweisen. So können Sie verschiedene Angebote leicht miteinander vergleichen.

Flexible Auszahlung
  • Der Gesetzgeber lässt folgende Wahlmöglichkeiten zu:

    • Lebenslange Rente: monatliche Rentenzahlung aus einer Leibrentenversicherung bis zum Lebensende. Das Depotvermögen wird bei Rentenbeginn in eine Lebensversicherung übertragen.
    • Fondsauszahlplan: Das Kapital bleibt im Altersvorsorgedepot investiert und wird bis zum 85. Geburtstag monatlich ausgezahlt.
    • Teilkapitalentnahme: Bis zu 30 Prozent des Kapitals können Sie zu Rentenbeginn förderunschädlich auf einen Schlag entnehmen – unabhängig davon, ob Sie eine lebenslange Rente oder einen Fondsauszahlplan bis zum 85. Geburtstag gewählt haben.

Lassen Sie sich beraten

Haben Sie Fragen zum neuen Altersvorsorgedepot? Möchten Sie wissen, welche Vorsorge am besten zu Ihnen passt? Oder wünschen Sie sich eine persönliche Berechnung, welche Förderung für Sie möglich wäre? Unsere Beraterinnen und Berater sind gern persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin bei Ihrer VR Bank eG Bergisch Gladbach-Leverkusen.

Jetzt Termin vereinbaren

FAQ zum Altersvorsorgedepot

Wann startet das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Union Investment und Ihre VR Bank eG Bergisch Gladbach-Leverkusen werden Sie auf dieser Seite rechtzeitig über die konkreten Produktdetails informieren.

Gibt es weiterhin eine Beitragsgarantie?

Ja, ab dem 1. Januar 2027 haben Sie die freie Wahl zwischen einem Produkt mit und ohne Beitragsgarantie. Die neue Möglichkeit ohne Garantie fokussiert sich stärker auf Renditechancen an den Kapitalmärkten.

Wie funktioniert die Steuerersparnis?

Bei der geförderten Altersvorsorge gibt es zwei Wege: Zulagen und Sonderausgabenabzug. Welcher Weg für Sie vorteilhafter ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung mit der sogenannten Günstigerprüfung. Die Zulagen erhalten Sie in jedem Fall. Ergibt sich durch den Sonderausgabenabzug ein darüber hinausgehender Steuervorteil, wird Ihnen dieser zusätzlich gewährt.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich in Rente gehe?

Ab dem 1. Januar 2027 haben Sie neue Möglichkeiten bei der Gestaltung Ihrer Auszahlphase. Sie können sich dann zwischen zwei Modellen entscheiden:

  1. Lebenslange Zahlung durch Fondsauszahlungen bis zum 85. Geburtstag und anschließend Zahlung durch die Versicherung bis zum Lebensende – unabhängig davon, wie alt Sie tatsächlich werden. Zu Beginn der Auszahlphase wird die Versicherungsprämie aus dem Depotvermögen abgeführt. Dieses Modell ist ideal, wenn Ihnen eine lebenslange Absicherung besonders wichtig ist.
  2. Der reine Auszahlplan bis 85: Ihr gesamtes angespartes Guthaben wird planmäßig bis zu Ihrem 85. Geburtstag an Sie ausgezahlt. Da kein Kapital für die Versicherungsprämie aufgewendet wird, fällt Ihre monatliche Rate in dieser Zeit oft spürbar höher aus. Mit Ihrem 85. Geburtstag enden die Zahlungen aus diesem Vertrag planmäßig.

Sie haben folgende zusätzliche Wahlmöglichkeit: Bei beiden Modellen können Sie sich direkt zu Beginn der Auszahlphase bis zu 30 Prozent Ihres Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen.

Union Investment informiert Sie rechtzeitig vor Beginn der  Auszahlphase über alle Details, damit Sie ganz in Ruhe die passende Wahl für Ihren Ruhestand treffen können.

Rechtlicher Hinweis

Fondsanlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert der Fondsanteile kann schwanken und unter den Wert der eingezahlten Beträge fallen. Beim Altersvorsorgedepot besteht keine Beitragsgarantie. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die steuerlichen Auswirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

1 Da die genauen steuerlichen Auswirkungen von Ihrer persönlichen Situation abhängen, empfehlen wir eine steuerliche Beratung.