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Im lichtdurchfluteten und geräumigen Eingangsbereich ihres Hauses spielen Eltern mit ihrem Kind.

An alle, die jetzt ihr Zuhause kaufen wollen

Erfüllen Sie sich Ihren Wunsch von den eigenen vier Wänden – wahrscheinlich eine der größten finanziellen Entscheidungen Ihres Lebens. Was Sie dafür brauchen, sind Sicherheit und gute Planung. Gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen Bausparkasse Schwäbisch Hall beraten wir Sie gern.

Ihre Vorteile

Individuelle Finanzierung

Langfristige Zinssicherheit

Flexible Rückzahlung

Mit Förderung zum Wohneigentum

Ihr Eigenkapital, eine individuelle Finanzierungslösung mit bis zu 30 Jahren Zinssicherheit1 und mögliche staatliche Förderungen für Neu- und Bestandsimmobilien ebnen Ihnen den Weg ins eigene Zuhause.

  • Förderung für Neubauten und Bestandsimmobilien: Egal, ob Sie sich für einen Neubau oder den Kauf einer Bestandsimmobilie entscheiden, Unterstützung gibt es in beiden Fällen durch attraktive staatliche Förderungen. Dazu gehören beispielsweise Zulagen und Steuervorteile mit Wohn-Riester beim Bauen, Kaufen oder Modernisieren der eigenen vier Wände.2
  • Förderung speziell für Bestandsimmobilien: Bei einer Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus können Sie ein Darlehen inklusive Tilgungszuschuss3 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen an Fenstern, Türen und der Gebäudehülle sowie für eine Optimierung der Heizung oder der Be- und Entlüftungsanlage gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Investitionszuschuss.2 Bei einem Heizungstausch bekommen Sie bis zu 70 Prozent der Kosten von der KfW.4
  • Förderung speziell für Neubauten: Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau” fördert den Bau oder Kauf eines Neubaus im Effizienzhaus-Standard 40.2 Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien” (WEF)2 ersetzt das Baukindergeld.

1 Mit FuchsKonstant 30

2 Bei Berechtigung; die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

3 Der Tilgungszuschuss gilt für die KfW-Effizienzhäuser 40, 55, 70 und 85 sowie für Erneuerbare-Energien-Klassen EE-K (40, 55, 70, 85).

4 Es gelten Einkommensgrenzen und weitere bestimmte Voraussetzungen.