Pflichtänderung des Alias / VR-Kennung

Aufgrund unserer Systemumstellung (August 2019) wurden neue Zugangsdaten für das Online-Banking eingeführt. Ab dem 01.07.2020 wird Ihr alter Alias / die VR-Kennung durch Ihren persönlichen VR-NetKey abgelöst.

Ein Großteil nutzt bereits schon den VR-NetKey bzw. einen damit verknüpften Benutzernamen, den so genannten Alias.

Aufgrund der Umstellung ist in einigen Fällen die Vergabe eines neuen persönlichen Alias notwendig. Dies ist z.B. der Fall, wenn der aus dem Altsystem übernommene Alias z.B:

  • nur aus Ziffern besteht
  • nicht eindeutig vergeben ist (im Bundesgebiet bereits vorhanden ist)
  • nicht den zugelassen Zeichen entspricht*
*Der neue Alias muss aus mind. 7 Zeichen bestehen und kann max. 35 Zeichen lang sein. Zulässig sind alle Buchstaben (außer Umlaute), Ziffern und die Sonderzeichen .-_@.Ein rein numerischer Alias ist nicht möglich.
 
 

Anstelle der Alias-Anmeldung können Sie sich auch mit dem Ihnen vergebenen VR-NetKey im Online-Banking anmelden. Diesen finden Sie in unserer Online-Filiale (www.vrbankgl.de «Login») unter dem Punkt «Service» «Alias». Hier können Sie sich auch einen neuen Alias vergeben*. Für die Änderung ist die Eingabe einer Transaktionsnummer (TAN) mittels des von Ihnen gewählten TAN-Verfahrens notwendig.

Umstellung von Zahlungsverkehrsprogrammen auf den VR-NetKey

Wenn Sie das PIN/TAN-Verfahren in einem Zahlungsverkehrsprogramm, wie z.B. unseren Programmen VR-NetWorld-Software oder Profi cash nutzen, muss auch dort der VR-NetKey oder ein gültiger Alias ab dem 01.07.2020 hinterlegt sein.

 

VR-Banking App

Zur Hinterlegung des VR-Netkeys/Alias in der VR-Banking App, folgen Sie bitte dem Leitfaden.