
Der Aufsichtsrat
- Das Aufsichtsorgan der Genossenschaften -
Aufgaben des Aufsichtsrates:
- Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands
- Berichterstattung über den Jahresabschluss und Prüfungsbericht
- Prüfung der Gewinnverwendung oder Verlustdeckung
- regelmäßige Aufsichtsratssitzungen
- Wahl der Mitglieder des Aufsichtrates durch Vertreterversammlung
- Wahlperiode beträgt in der Regel 3 Jahre
Unsere Mitglieder des Aufsichtsrates:
- Dr. Detlef Bergrath -Vorsitzender-
- Dieter Hahn -Stellvertreter-
- Berthold Kalsbach
- Klaus-Dieter Klausmann
- Hildegard Metten
- Heinz Gerd Neu
- Rolf Walendy

