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Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts für die betriebliche Altersvorsorge nutzen. Netto merken Sie davon nur die Hälfte. Denn Sie sparen Steuern und Sozialabgaben.
Welchen Durchführungsweg Ihr Chef für die betriebliche Altersvorsorge anbietet, hängt zum Beispiel von der Größe des Betriebs, der Branche oder dem Tarifvertrag ab. Gibt es im Unternehmen weder Pensionskasse noch Pensionsfonds, haben Sie Anspruch auf eine Betriebsrente in Form einer Direktversicherung.
Zusammen mit der R+V Versicherung bieten wir Ihnen für die betriebliche Altersvorsorge neben der R+V Direktversicherung die R+V minijobrente für geringfügig Beschäftigte an. Für weitere Informationen klicken Sie auf "Mehr zur betrieblichen Altersvorsorge". Oder wenden Sie sich ganz einfach an Ihren Berater.