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Der Countdown läuft: Nutzen Sie die letzten Wochen des Jahres und prüfen Sie noch einmal Ihre Finanzen und Steuern. Denn vor dem Jahreswechsel lässt sich noch jede Menge Geld sparen.
Sparen Sie Steuern mit einer Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung). Sie ist ratsam für alle, deren Kapital-Erträge den Sparerfreibetrag übersteigen (801 Euro für Ledige, 1.602 Euro für Verheiratete) und deren Einkünfte gleichzeitig geringer als der Grundfreibetrag sind (8.004 Euro). Sie gilt jeweils für drei Jahre und muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Wenn Sie die NV-Bescheinigung bei ihrem Geldinstitut vorlegen, brauchen Sie dort keinen Freistellungsauftrag mehr.
Für volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung sind, erhalten Eltern Kindergeld. Verdient das Kind jedoch zu viel, geht der Anspruch auf Kindergeld verloren. Der Freibetrag hierfür liegt in diesem Jahr bei 8.004 Euro. Sind die Einkünfte des Kindes größer, sollten Sie prüfen, ob Sie diese Grenze zum Beispiel durch Werbungskosten wieder unterschreiten können. Vom Ausbildungslohn können Sie die Sozialabgaben und Werbungskosten in Höhe von 920 Euro abziehen.
Einige Antragsfristen laufen zum Jahresende ab. Hierzu gehören: