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Das Jahr neigt sich dem Ende zu und für einige Anträge läuft zum 31. Dezember 2011 die Frist ab. Werfen Sie also jetzt noch einen Blick auf Ihre Finanzen und Steuern.
Beim Bausparen gewährt der Staat für eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag noch die Wohnungsbau-Prämie. Hierfür gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Die Beantragungsfrist für die Wohnungsbau-Prämie beträgt zwei Jahre. Der Prämienantrag für 2009 muss deshalb bis spätestens 31. Dezember 2011 erfolgen.
Sofern Sie eine Riester-Zulage erhalten, müssen Sie einen "Antrag auf Altersvorsorgezulage" stellen. Diesen erhalten Sie von dem Anbieter, bei dem Sie Ihren Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Ein Antrag muss immer bis Ende des übernächsten Jahres eingereicht werden. Wenn Sie für das Jahr 2009 zulagenberechtigt sind und eine Zulage erhalten möchten, dann müssen Sie Ihren Antrag bis zum 31. Dezember 2011 einreichen.
Viele Steuerzahler sind nicht verpflichtet, eine Einkommen-Steuererklärung abzugeben. Wer aber mit einer Steuererstattung rechnen kann, sollte eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Eine freiwillige Steuererklärung wird noch vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres vom Finanzamt akzeptiert. Die Frist für Ihre freiwillige Steuererklärung vom Jahr 2007 endet damit zum 31. Dezember 2011 und ist bis dahin bei Ihrem Finanzamt vorzulegen.