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Spenden an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine oder andere Einrichtungen sind steuerlich absetzbar. Damit belohnt der Staat die Hilfe der Spender und stützt die Arbeit gemeinnütziger Organisationen.
Geldbeträge, die Sie an einen Verein, eine Stiftung oder andere Einrichtung spenden, die als gemeinnützig anerkannt ist, können Sie bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen und dadurch Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren.
Bei Spenden bis zu 200 Euro reicht dem Finanzamt in der Regel der Bareinzahlungs-Beleg oder die Buchungs-Bestätigung des Kreditinstitutes in Verbindung mit einem vom Zahlungs-Empfänger zur Verfügung gestellten Beleg. Dieser Beleg muss Angaben enthalten über den steuerbegünstigten Zweck, über die Freistellung des Empfängers von der Körperschafts-Steuer und die Information, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Spenden über 200 Euro müssen beim Finanzamt über eine vom Spenden-Empfänger auszustellende amtliche Spendenquittung, auch Zuwendungs-Bescheinigung, nachgewiesen werden. Spender, die regelmäßig spenden, erhalten in der Regel zu Beginn des Folgejahres eine Sammelspendenbescheinigung.