
SCHUFA - Sicherheit für Kunde und Bank
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
Information ist alles: Die SCHUFA speichert über 440 Millionen Daten von mehr als 65 Millionen Menschen. Diese Daten sind Basis für Entscheidungen zum Beispiel von Banken, Händlern oder Handy-Anbietern. Was weiß die SCHUFA und welche Daten gibt sie weiter?
Welche Daten speichert die SCHUFA?
- Personenbezogene Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, aktuelle und frühere Anschriften
- So genannte „positive Merkmale“: Bestehende Girokonten, Kreditkarten, Kredit-, Leasing- und Bausparverträge, Kundenkonten bei Handelshäusern oder Telekommunikations-Unternehmen
- So genannte „negative Merkmale“: Nicht vertragsgemäßes Verhalten, zum Beispiel angemahnte und nicht bestrittene Forderungen oder nach gerichtlicher Entscheidung, eidesstattliche Versicherungen, geplatzte Kredite, Eröffnung privater Insolvenz-Verfahren
- Nicht gespeichert: Angaben zum Einkommen, zu vorhandenem Vermögen, zu Beruf oder Nationalität
Woher kommen die Daten?
Daten-Lieferanten sind die über 4.500 Vertragspartner der SCHUFA, also zum Beispiel Kreditinstitute, Handelshäuser, Versandhändler, Internethändler, Telekommunikations-Anbieter oder Versorgungs-Unternehmen, die der Schufa Informationen über ihre Kunden liefern. Die SCHUFA erhält aber auch Daten aus öffentlichen Quellen, beispielsweise aus Schuldnerverzeichnissen von Amtsgerichten.Wann werden die Daten wieder gelöscht?
- Giro- und Kreditkarten-Konten: nach Konto-Auflösung
- Handelskonten: drei Jahre nach Eingang der Daten bzw. bei Eingang der Mitteilung über die Konto-Auflösung
- Kredite: nach drei Jahren ab dem Jahr der Rückzahlung
- Nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte: nach ihrer Erledigung, zum Ende des dritten Jahres ab Aufzeichnung
- Titulierte Forderungen: nach ihrer Erledigung, drei Jahre nach Rückzahlung
- Infos aus Schuldner-Verzeichnissen der Amtsgerichte: nach drei Jahren oder bei Eingang der Mitteilung, dass der Eintrag beim Amtsgericht gelöscht wurde

