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VR-Bank Bergisch Gladbach-
Overath-Rösrath eG
BLZ: 370 626 00
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Protokollpflicht bei Anlage-Beratung

Neue Gesetzeslage seit Jahresbeginn

Seit dem 1. Januar 2010 gelten bei der Anlage-Beratung in Finanz-Instrumenten neue gesetzliche Regelungen. Diese sind für Privatkunden von Bedeutung, die beispielsweise Wertpapier- oder Termingeschäfte tätigen und sich dabei beraten lassen.

Erstellung eines schriftlichen Protokolls

Die neuen Regelungen sehen vor, dass von jedem Beratungs-Gespräch ein Protokoll erstellt wird. Darin sind die wesentlichen Aspekte des Beratungs-Gespräches aufgeführt, wie zum Beispiel: 

  • Anlass der Anlage-Beratung,
  • Dauer des Beratungs-Gespräches,
  • Angaben des Konto-Inhabers zu seinen Anlagezielen, seinen finanziellen Verhältnissen, seiner Risiko-Bereitschaft, seinen Kenntnissen, seinen Erfahrungen und seinen wesentlichen Anliegen.
Außerdem protokolliert der Berater, welche Informationen Sie von der Bank bekommen haben und welche Empfehlungen mit welcher Begründung ausgesprochen wurden. Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von Ihrem Berater ein unterschriebenes Protokoll.

Qualitativ hochwertige Beratung

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken bieten bereits seit jeher qualitativ hochwertige und kundenorientierte Beratung an. Es ist ein grundlegender Teil des genossenschaftlichen Geschäftsmodells, unsere Mitglieder zu fördern und unsere Kunden gut zu beraten.
Wenn Sie Fragen zur Neuregelung bei der Anlage-Beratung in Finanz-Instrumenten haben, steht Ihnen Ihr Berater gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.